Rechtsprechung
BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes - Wirtschaftliche Verhältnisse des Täters als "namentlich in Betracht" zu ziehende Strafzumessungsgründe - Wertung eines Einkommens in einer bestimmten Höhe als Straferschwerungsgrund - Pflicht zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB (1975) § 46
Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.1986 - 1 StR 578/85
- BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
- BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85
Papierfundstellen
- MDR 1987, 244
- NStZ 1987, 119
- StV 1987, 146
- StV 1987, 60
- JR 1987, 119
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Auch im Schrifttum ist das bemerkt worden (Bruns JR 1980, 338; Horn StV 1986, 168; vgl. die Fußnote).Bruns JR 1980, 338: "Hängt die Würdigung solcher Tatsachen, die ja doch offensichtlich für das Strafmaß nicht völlig irrelevant bleiben können, dann nicht von bloßen Formulierungsfragen ab?".
- BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83
Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Der 4. Strafsenat hat in dem Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83 - die Erwägung des Landgerichts, "zu Lasten" des Angeklagten sei zu berücksichtigen, daß er die Tat (Handel mit Betäubungsmitteln) ausgeführt habe, "ohne sich in einer finanziellen Notlage zu befinden", als rechtlich fehlerhaft bezeichnet. - BGH, 13.05.1983 - 2 StR 187/83
Rechtliche Wirkungen des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes auf das Strafmaß
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
1983 - 2 StR 187/83.
- BGH, 23.06.1981 - 5 StR 268/81
Wirkung des Wohnsitzwechsels eines Schöffen innerhalb eines Landgerichtsbezirks …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Der 5. Strafsenat hat in dem Urteil vom 23. Juni 1981 - 5 StR 268/81 - unter Berücksichtigung des Urteilszusammenhangs nicht beanstandet, daß das Landgericht "zu Lasten" des Angeklagten verwertete, er habe "nicht aus wirtschaftlicher Not" gehandelt; allerdings wäre diese Wendung - so der Senat - "besser vermieden worden". - BGH, 05.08.1983 - 2 StR 439/83
Wirtschaftliche Notlage als Strafmilderungsgrund - Strafschärfende …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
1983 - 2 StR 439/83. - BGH, 29.09.1982 - 3 StR 263/82
Verurteilung wegen fortgesetzter Untreue in einem besonders schweren Fall - …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Der 3. Strafsenat hat in dem Beschluß vom 29. September 1982 - 3 StR 263/82 - das angefochtene Urteil im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht straferschwerend berücksichtigt hatte, daß die - wegen Untreue und Urkundenfälschung verurteilten - Angeklagten sich weder in wirtschaftlicher Notlage noch in finanzieller Zwangslage befanden, hat die Verwendung solcher Formulierungen aber in relativierender, auf den Einzelfall bezogener Betrachtung als "nicht stets rechtsfehlerhaft" bezeichnet. - BGH, 22.02.1985 - 2 StR 51/85
Beurteilung von fehlenden Feststellungen zur Täterpersönlichkeit als sachlicher …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Demgemäß besteht in der Rechtsprechung Einigkeit darüber, daß die Zumessung der Strafe eingehende Befassung mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters voraussetzt, zumal bei Straftaten, die sich gegen Eigentum und Vermögen richten (BGH, Beschluß vom 22. Februar 1985 - 2 StR 51/85; Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 237/82). - BGH, 23.11.1983 - 2 StR 722/83
Fehlen von Milderungsgründen als unzulässiger Strafschärfungsgrund
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
1983 - 2 StR 722/83. - BGH, 06.09.1985 - 2 StR 444/85
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Mitunter wird hier vom regelmäßigen Erscheinungsbild eines Delikts gesprochen und stillschweigend oder auch ausdrücklich auf § 46 Abs. 3 StGB Bezug genommen (BGH NStZ 1985, 215; BGH…, Urt. vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 - und Beschl. vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85). - BGH, 02.07.1986 - 2 StR 97/86
Besonders schwerer Fall der Untreue - Annahme eines besonders schweren Falles der …
Auszug aus BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85
Mitunter wird hier vom regelmäßigen Erscheinungsbild eines Delikts gesprochen und stillschweigend oder auch ausdrücklich auf § 46 Abs. 3 StGB Bezug genommen (BGH NStZ 1985, 215; BGH, Urt. vom 2. Juli 1986 - 2 StR 97/86 - und Beschl. vom 6. September 1985 - 2 StR 444/85). - BGH, 11.11.1983 - 2 StR 631/83
Handeln ohne wirtschaftliche Notlage als Strafschärfungsgrund
- BGH, 02.06.1982 - 2 StR 237/82
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse - Verstoß gegen sachliches Recht - …
- BGH, 04.11.1983 - 2 StR 667/83
Aufhebung eines Strafausspruchs wegen strafschärfender Berücksichtigung des …
- BGH, 05.01.1984 - 1 StR 873/83
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Mit Beschluß vom 29. Oktober 1986 (JR 1987, 119 mit Besprechung Bruns JR 1987, 89) hat der 1. Strafsenat gemäß § 136 Abs. 1 GVG dem Großen Senat für Strafsachen folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:. - OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein
Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich jedoch am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120). - OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07
Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung …
Die revisionsrichterliche Überprüfung der Strafzumessung hat sich aber am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatgerichts, nicht an dessen möglicherweise missverständlichen Formulierungen zu orientieren (BGH NStZ 1987, 119, 120). - OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08
Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als …
Indes darf das Fehlen eines Milderungsgrundes nicht strafschärfend bewertet werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 2 m.w.N.).